Wir können Ihnen die komplette Beitreibung Ihrer Außenstände, beginnend mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben bis hin zur Erwirkung eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides einschließlich eines Vollstreckungsversuches in Form der Abgabe zur Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) grundsätzlich kostenfrei anbieten.
Sie werden nur dann mit den Kosten unserer Einschaltung belastet, wenn es uns nicht gelingen sollte, die Ihnen zustehende Forderung bei einem Schuldner zu realisieren, da ansonsten die Kosten der Rechtsverfolgung vom Schuldner zu tragen sind. Für den Fall der erfolgreichen Beitreibung Ihrer Forderung ist unsere Tätigkeit also nicht nur kostengünstig, sondern für Sie sogar kostenfrei.
Sollte es uns im Einzelfall nicht gelingen, Ihre Forderung beizutreiben, müssten Sie grundsätzlich die Kosten unserer Einschaltung nach den Vorgaben des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vollständig zahlen. Wir bieten Ihnen stattdessen an, gem. der nachfolgenden Darstellung lediglich die Hälfte der gesetzlichen Gebühren zu zahlen.
Ihre Ersparnis beträgt damit 50 %!
Bei den nachfolgend dargestellten beizutreibenden Forderungsbeträgen können wir Ihnen folgende Pauschalgebühren unterbreiten:
Forderungshöhe |
Unsere Pauschalgebühr |
Vergleichbare gesetzliche Gebühren |
||||
bis 500,00 Euro | 84,50 Euro | 169,00 Euro | ||||
bis 1.000,00 Euro |
155,00 Euro | 310,00 Euro | ||||
bis 1.500,00 Euro |
176,00 Euro | 352,00 Euro | ||||
bis 3.000,00 Euro |
307,50 Euro | 615,00 Euro | ||||
bis 5.000,00 Euro |
455,00 Euro | 910,00 Euro | ||||
bis 10.000,00 Euro |
777,50 Euro | 1555,00 Euro |